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AGB

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I. Allgemeines

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a) Die Produktion von Bildern und anderen Werken, egal in welcher Form oder in welchem Medium diese erstellt wurden oder vorliegen und der Erteilung von Nutzungsrechten hierüber erfolgt aufgrund der nachfolgenden AGB. Diese gelten auch für alle folgenden Aufträge, soweit ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

b) Werke sind vom Fotografen hergestellte Lichtbilder und andere graphische Werke, egal in welcher Form und in welchem Medium diese erstellt wurden oder vorliegen.

c) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Auch dann nicht, wenn der Fotograf nicht ausdrücklich widerspricht.

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II. Urheberrecht und Nutzungsrecht

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a)Nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes steht das Urheberrecht an den Lichtbildern dem Fotografen zu.

b) Der Auftraggeber erwirbt das einfache Nutzungsrecht an den Werken. D.h. , diese dürfen ausschließlich für den Privatgebrauch genutzt werden. Dem Auftraggeber ist es erlaubt, die Bilder für private Zwecke zu vervielfältigen.

c) Anderen Dienstleistern, wie z.B. Visagisten, Hochzeitsplaner, etc., ist die Nutzung der Werke nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers erlaubt.

d) Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte ausschließlich für die erworbenen, nicht für die zur Sichtung und Auswahl überlassenen Werke.

e) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über.

f) Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Bilder. Ein Anspruch auf alle Fotos ist für den Auftraggeber nicht gegeben.

g) Dem Auftragnehmer ist es gestattet, alle entstandenen Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen (z.B. Homepage, Social Media, Blog, Flyer, Messen und Ausstellungen, etc.).

h) Die RAW-Dateien verbleiben bei dem Auftragnehmer.

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III. Haftung

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a)Die Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beschränkt. Ferner haftet der Auftragnehmer für jeden Grad der Verschuldung von Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers und zu fotografierender Personen, sowie bei Ansprüchen aufgrund von Verletzungen der Kardinalpflichten. D.h. der Fotograf ist bei Verletzungen einer Vertragspflicht, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, haftbar.

b) Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern im Umfang der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

c) Die Zusendung und Rücksendung von Werken jeglicher Art erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Kosten des Auftraggebers. Er ist befugt, die Art der Zusendung und den Zusteller selbst zu wählen. Geschieht dies nicht, liegt es im Ermessen des Auftragnehmers, dies zu entscheiden.

d) Eine 100%ige Anpassung von Kontrast, Farbe, etc. an bereits vorhandene Bilder kann nicht garantiert werden.

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IV. Nebenpflichten

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a) Der Auftraggeber versichert, daß er von allen abgebildeten Personen die Einwilligung zur Veröffentlichung , Verbreitung und Vervielfältigung besitzt. Des Weiteren versichert der Auftraggeber, daß er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlage das Verfielfältigungs- und Verbreitungsrecht besitzt. Von Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch die Nichteinhaltung dieser Pflicht entstehen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer frei.

b) Liefertermine sind nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich und in schriftlicher Form festgehalten wurden. Kommt es zu Fristüberschreitungen, so ist der Auftragnehmer nur im Falle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftbar.

 

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V. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung

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a) Alle Preise sind Endpreise. Im Sinne der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen

(§ 19 UStG).

b) Es gelten die aktuellen Preise des Fotografen. Gewünschte Datenträger und Versand werden gesondert berechnet.

c) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Leistungen, die aus dem Vertrag hervorgehen, bleiben das gelieferte Bildmaterial in jeglicher Form, sowie die Datenträger Eigentum des Auftragnehmers.

d) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die bestellten Werke und alle anderen Kosten, die aus dem Auftrag hervorgehen (Shooting, Anfahrtskosten, etc) bei dem Fotoshooting zu begleichen. Sondervereinbarungen nur mit schriftlicher Vereinbarung möglich.

e) Wurden keine ausdrücklichen Gestaltungswünsche festgehalten, so sind Reklamationen aufgrund der Bildauffassung und der künstlerisch-technischen Umsetzung ausgeschlossen. Wird eine Änderung wärend oder nach den Aufnahmen vom Auftraggeber gewünscht, sind die Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen.

f)Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die Werke aufzubewahren, nachdem der Auftraggeber die ausgewählten Lichtbilder abgenommen hat.

g) Kommt es zu einer Stornierung einer Buchung, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. Dies beläuft sich auf 70 % vom Grundpreis des gebuchten Shootings.

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VI. Datenschutz

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a) Der Auftraggeber weist bei Vertragsabschluß den  Auftragnehmer auf die Erhebung personenbezogener Daten und deren Speicherung hin.

b) Gespeichert werden alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Daten des Auftraggebers.

c) Die persönlichen Daten verbleiben- soweit dem vom Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen wird-  für evtl. Rückfragen und zu Werbezwecken.

d) Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeleitet, soweit dies nicht für die korrekte Abwicklung des Auftrags notwendig ist.

e) Der Auftraggeber kann der Speicherung seiner personenbezogenen Daten widersprechen. Dann werden sämtliche Daten, sowie das vorhandene Bildmaterial umgehend nach Zahlungseingang des geschuldeten Honorars gelöscht.

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Stand Juni 2019

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